Neuregelung der Berufsgenossenschaft
N A V I G A T I O N
Das kann ich auch ohne Fahrausweis.. ?
 
 
Neuregelung für die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer(in) 
Ausbildung Stufe 1
Probanden "mit Fahrpraxis" - Berufserfahrung; oder ohne Fahrpraxis
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Laut BGG 925 heutige DGUV G 308-001 dürfen zum Erwerb des Gabelstaplerscheines seit 1.Januar 2002 nur noch mehrtägige Schulungen durchgeführt werden. Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in mit Praxis (2 Tage) 20 Unterrichtseinheiten Theorie/Praxis
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Zielgruppe: Mitarbeiter/innen von Unternehmen, die gelegentlich oder regelmäßig mit Flurförderzeugen arbeiten sollen. 
Ziel: Die Teilnehmer/innen erwerben theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zum sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Flurförderzeugen. 
Inhalte: 
Ø Gründe für die Ausbildung 
Ø Rechtliche Grundlagen 
Ø Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten 
Ø Antriebsarten 
Ø Standsicherheit 
Ø Allgemeiner Betrieb 
Ø Umgang mit Last 
Ø Sondereinsätze von Gabelstaplern 
Ø Verkehrsregeln /Verkehrswege 
Ø Umgang mit Gefahrenstoffen
Ø Regelmäßige Prüfung der Gabelstapler 
Ø Praktische Übungen am Gabelstapler 
Ø Fahrübungen nach DGUV G 308-001 
Ø Theoretische und praktische Prüfung nach 
DGUV V 68 und DGUV G 308-001 
Unterrichtsform: Vollzeit 10 UE Theorie, 
incl. Prüfung 
10 UE Praxis incl. Prüfung 
Dauer: 2 Tage 
von 09:00 Uhr bis ca 16:00 Uhr 
Abschluss: Personenbezogener "FlurTec Fahrausweis für Flurförderzeuge" mit Prüfung in Theorie und Praxis. 
Die praktische Ausbildung - Prüfung erfolgt auf modernsten Gabelstaplern mit Rückhaltesystemen.
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Wir müssen länger ausgebildet werden
 
 
Neuregelung für die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer(in) 
Ausbildung Stufe 1
Probanden "ohne Fahrpraxis" - ohne Berufserfahrung 20-32 Unterrichtseinheiten
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Laut BGG 925 heutige DGUV G 308-001 dürfen zum Erwerb des Gabelstaplerscheines seit 1.Januar 2002 nur noch mehrtägige Schulungen durchgeführt werden. Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in ohne Praxis (3-5 Tage) 20-32 Unterrichtseinheiten 
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Zielgruppe: Mitarbeiter/innen von Unternehmen, die gelegentlich oder regelmäßig mit Flurförderzeugen arbeiten sollen. 
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre. Gesundheitliche Eignung für das Steuern von Flurförderzeugen und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Ziel: Die Teilnehmer/innen erwerben theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zum sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Flurförderzeugen. 
Inhalte: 
Ø Gründe für die Ausbildung 
Ø Rechtliche Grundlagen 
Ø Aufbau und Funktion von Gabelstaplern und Anbaugeräten 
Ø Antriebsarten 
Ø Standsicherheit 
Ø Allgemeiner Betrieb 
Ø Umgang mit Last 
Ø Sondereinsätze von Gabelstaplern 
Ø Verkehrsregeln /Verkehrswege 
Ø Regelmäßige Prüfung der Gabelstapler 
Ø Umgang mit Gefahrenstoffen
Ø Praktische Übungen am Gabelstapler 
Ø Fahrübungen nach DGUV G 308-001
Ø Theoretische und praktische Prüfung nach 
DGUV V 68 und DGUV G 308-001 
Unterrichtsform: Vollzeit 20 UE Theorie, 
incl. Prüfung 
bis 13 UE Praxis incl. Prüfung 
Dauer: 3-5 Tage 
von 09:00 Uhr bis ca 16:00 Uhr oder Abendkurse
Abschluss: Personenbezogener "FlurTec Fahrausweis für Flurförderzeuge" mit Prüfung in Theorie und Praxis. 
Die praktische Ausbildung - Prüfung erfolgt auf modernsten Gabelstaplern mit Rückhaltesystemen.
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